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Wasser
Die neue Trinkwasserverordnung
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Seit dem 1. November 2011 ist die Neue Trinkwasserverordnung in Kraft.

 

Zu diesem Thema fand am Donnerstag, 26.01.2012, ein Vortrag im Kulturzentrum Ludwigsburg statt.

 

Referenten waren: Dr.rer.nat. Klaus-Peter Lörcher, Dipl.-Chemiker, vom , Ludwigsburg

Dipl.Ing. Udo Spieth vom Institut Dr. Lörcher

 

RA Martin Heinze von der Kanzlei Dr. Kähling & Kollegen, Ludwigsburg

 

Zu diesem Vortrag übermitteln wir Ihnen eine Zusammenfassung

 

Was ist zu tun?

 

Unverzüglich/sofort: Prüfen ob Trinkwasseranlage vorhanden, wenn ja, sofortige Meldung an das Gesundheitsamt Ludwigsburg. Wir empfehlen, lieber eine Trinkwasseranlage zuviel zu melden. Die Meldepflicht besteht seit dem 1.11.2011, unverzüglich.Die Untersuchungen müssen in Jahresfrist, also bis spätestens 31.10.2012 durchgeführt sein.

Einen für das Gesundheitsamt stellen wir Ihnen zur Verfügung.

                                    Gesundheitsamt Ludwigsburg, Hindenburgstr. 20/1, 71638 Ludwigsburg

 

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Vermieter von Mehrfamilienhäuser sind zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in Ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Derartige Anlagen müssen umgehend den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden.

Die Untersuchung kostet bei einem Haus mit 8 Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Diese Kosten können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

 

Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen:

wenn das Speichervolumen mindestens 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens 3 Liter aufweist.

Die Wasserproben dürfen nur von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen auf Legionellen untersucht werden.

 

Für den Kreis Ludwigsburg ist das Institut Dr. Lörcher in 71636 Ludwigsburg, Martin-Luther-Str. 26, Tel.: 07141-975700

sowie Eurofins Institut Jäger GmbH, Standort 72072 Tübingen, Ernst-Simon-Str.2-4

 

Nach Abschluss der Untersuchung müssen die Vermieter die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Die Originale der Prüfberichte muss der Eigentümer zehn Jahre aufbewahren.

 

Vermieter sind verpflichtet, die Existenz vorhandener zentraler Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage sollte dem Amt ebenso angezeigt werden wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen, Stilllegungen und Eigentümerwechsel. Zahlreiche Gesundheitsämter bieten entsprechende Formulare im Internet an. Erfolgt die Anzeige nicht richtig, kann dies als Ordnungswidrigkeit geandet werden.

 

Gesundheitsamt Ludwigsburg zur Trinkwasserverordnung

 

 

 

 

 

 

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